Gut zu wissen! Ausbildungsrufzeichen im Amateurfunk.

von Michael Mittler

Als Funkamateur der Zulassungsklassen E oder A brauchst du gemäß § 12 der Amateurfunkverordnung kein Ausbildungsrufzeichen mehr, um neue Funkfreunde praktisch auszubilden – z. B. beim Einsteigercontest!
 
So funktioniert’s:
 
Im Telegrafiebetrieb & digitalen Übertragungsverfahren: Einfach den Zusatz „/T“ verwenden.
Im Sprechfunk: Nutze den Zusatz „/Trainee“.
 
Damit wird jedes personengebundene Rufzeichen automatisch zu einem Ausbildungsrufzeichen – das gilt auch für Klubstationen!
 
Der Auszubildende darf unter Aufsicht und im Berechtigungsumfang des Ausbilders aktiv am Funkbetrieb teilnehmen. Eine großartige Möglichkeit, den Nachwuchs direkt in die Praxis einzuführen!

 

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