Gut zu wissen! Ausbildungsrufzeichen im Amateurfunk.
von Michael Mittler

Als Funkamateur der Zulassungsklassen E oder A brauchst du gemäß § 12 der Amateurfunkverordnung kein Ausbildungsrufzeichen mehr, um neue Funkfreunde praktisch auszubilden – z. B. beim Einsteigercontest!
So funktioniert’s:
– Im Telegrafiebetrieb & digitalen Übertragungsverfahren: Einfach den Zusatz „/T“ verwenden.
– Im Sprechfunk: Nutze den Zusatz „/Trainee“.
Damit wird jedes personengebundene Rufzeichen automatisch zu einem Ausbildungsrufzeichen – das gilt auch für Klubstationen!
Der Auszubildende darf unter Aufsicht und im Berechtigungsumfang des Ausbilders aktiv am Funkbetrieb teilnehmen. Eine großartige Möglichkeit, den Nachwuchs direkt in die Praxis einzuführen!